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   VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94   

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https://dejure.org/1999,8914
VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94 (https://dejure.org/1999,8914)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.01.1999 - 8 UE 3300/94 (https://dejure.org/1999,8914)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 8 UE 3300/94 (https://dejure.org/1999,8914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    PreisV 30/53, § 2 PreisG
    Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen: hier bei Wärmelieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HessVGRspr 1999, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 - (BVerfGE 8, 274 ff., 307 ff) entschieden, dass die Ermächtigung des § 2 Preisgesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar sei; sie sei nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt.

    Dies zeigt sich vor allem im Vergleich mit den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274 ff., 320/321) aufgezählten Anordnungen/ Verordnungen betreffend die Festsetzung von Getreidepreisen, die Preisbildung für eingeführte Güter, die Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen, betreffend die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke sowie im Vergleich mit der Verordnung über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohnraum des Althausbesitzes.

    Dies ändert aber nichts daran, dass eine Verordnung, die 1953 keine grundlegende Bedeutung für den gesamten Preisstand hatte, trotz ihrer Beschränkung auf einen Teil des gesamten Preisstands zur Abwehr ernsthafter Gefahren für den gesamten Preisstand unerlässlich gewesen sein konnte, was nach § 2 Preisgesetz Voraussetzung für den Erlass einer auf diese Vorschrift gestützten Verordnung war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958, a.a.O., Seite 313/314, und Beschluss vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 64/78 und 460/79 -, BVerfGE 53, 1 ff., 16/17).

    Namentlich ist die in der Bestimmung enthaltene Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425 unter Bezugnahme auf den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958, a.a.O., Seiten 274 ff., 277, 307 ff.; vgl. weiterhin Ebisch/Gottschalk, a.a.O., Einführung, Rdnrn. 17 u. 18).

    Die Ermächtigung darf nicht zu einer aktiven, die Preis- und Wirtschaftsordnung umgestaltenden Wirtschaftspolitik benutzt werden (BVerfGE, Beschlüsse vom 12. November 1958, a.a.O., Seiten 313/314, und vom 4. Dezember 1979, a.a.O., Seiten 16/17).

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94
    Namentlich ist die in der Bestimmung enthaltene Ermächtigung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz - GG - hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425 unter Bezugnahme auf den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958, a.a.O., Seiten 274 ff., 277, 307 ff.; vgl. weiterhin Ebisch/Gottschalk, a.a.O., Einführung, Rdnrn. 17 u. 18).

    § 2 Preisgesetz ist jedenfalls insoweit nicht gegenstandslos geworden, als die Vorschrift zum Erlass von Rechtsverordnungen über Preise bei öffentlichen Aufträgen ermächtigt (vgl. die gleich gelagerte Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Verordnung PR 1.72 über die Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen, NVwZ-RR 1995, Seite 425).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94
    Dies ändert aber nichts daran, dass eine Verordnung, die 1953 keine grundlegende Bedeutung für den gesamten Preisstand hatte, trotz ihrer Beschränkung auf einen Teil des gesamten Preisstands zur Abwehr ernsthafter Gefahren für den gesamten Preisstand unerlässlich gewesen sein konnte, was nach § 2 Preisgesetz Voraussetzung für den Erlass einer auf diese Vorschrift gestützten Verordnung war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958, a.a.O., Seite 313/314, und Beschluss vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 64/78 und 460/79 -, BVerfGE 53, 1 ff., 16/17).

    Die Ermächtigung darf nicht zu einer aktiven, die Preis- und Wirtschaftsordnung umgestaltenden Wirtschaftspolitik benutzt werden (BVerfGE, Beschlüsse vom 12. November 1958, a.a.O., Seiten 313/314, und vom 4. Dezember 1979, a.a.O., Seiten 16/17).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 30.89

    Neueinführung von Konzessionsabgaben ist erlaubt

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94
    Auf eine Aufklärungsverfügung des Berichterstatters vom 7. August 1998 hat die Klägerin vortragen lassen, die Darlegungen des Gerichts vom 7. August 1998 bezögen unter anderem die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 87, 133 ff. nicht in die Erwägungen ein.

    Der Klägerin kann auch nicht gefolgt werden, soweit sie sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 1 C 30.89 - (BVerwGE 87, 133 ff.) beruft.

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94
    Es kann insoweit dahinstehen, ob § 2 Preisgesetz in der Zeit seit Erlass der Verordnung PR 30/53 obsolet geworden ist, denn es ist allgemein anerkannt, dass eine im Zeitpunkt ihres Erlasses auf gesetzlicher Grundlage ergangene Rechtsverordnung nicht durch den Fortfall der Ermächtigungsvorschrift in ihrer Gültigkeit berührt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1958 - 1 BvR 488/57 -, BVerfGE 9, 3 ff., 12, und vom 16. Mai 1961 - 2 BvF 1/60 -, BVerfGE 12, 341 ff., 346/347).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.1999 - 8 UE 3300/94
    Es kann insoweit dahinstehen, ob § 2 Preisgesetz in der Zeit seit Erlass der Verordnung PR 30/53 obsolet geworden ist, denn es ist allgemein anerkannt, dass eine im Zeitpunkt ihres Erlasses auf gesetzlicher Grundlage ergangene Rechtsverordnung nicht durch den Fortfall der Ermächtigungsvorschrift in ihrer Gültigkeit berührt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Dezember 1958 - 1 BvR 488/57 -, BVerfGE 9, 3 ff., 12, und vom 16. Mai 1961 - 2 BvF 1/60 -, BVerfGE 12, 341 ff., 346/347).
  • VGH Bayern, 06.11.2014 - 22 B 14.175

    Öffentlicher Auftrag, Vergleichsobjekt, Marktpreis, Verkehrsüblicher Preis

    Ebenfalls auf sich beruhen kann, ob der Auffassung zu folgen ist, die Rechtmäßigkeit eines eine Preisüberprüfung anordnenden Verwaltungsakts hänge nicht davon ab, ob die Behörde bei seinem Erlass die Frage nach dem Vorliegen eines Markt- oder eines Selbstkostenpreises richtig beantwortet habe, da diesbezügliche Feststellungen durch die Preisprüfung erst ermöglicht werden sollten (so HessVGH, B.v. 11.1.1999 - 8 UE 3300/94 - juris Rn. 34 f.).

    Ebenfalls konterkariert würde durch die Anerkennung eines Entgelts als preisrechtlich zulässig, das sich am obersten Rand der in der Lebenswirklichkeit für eine Leistung vorzufindenden Preisspanne bewegt, das mit der Verordnung PR Nr. 30/53 verfolgte Anliegen, Belastungen der öffentlichen Haushalte durch überteuerte Beschaffungen zu verhindern (vgl. zu dieser Zielsetzung der Verordnung PR Nr. 30/53 HessVGH, B.v. 11.1.1999 - 8 UE 3300/94 - juris Rn. 25).

  • VG München, 19.06.2012 - M 16 K 11.3887

    Preisrecht; Preisprüfung; Erforderlichkeit; Marktpreis; marktgängige Leistung;

    Maßstab für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Art. 70 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl I 1864) - im folgenden VO PR Nr. 30/53. Die VO PR Nr. 30/53 ist formell und materiell rechtmäßig, sie findet ihre Grundlage in § 2 des Übergangsgesetzes über Preisbildung und Preisüberwachung - Preisgesetz - vom 10. April 1948 (WiGBl S. 27), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 18. Februar 1986 (BGBl I 265), der zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Preise bei öffentlichen Aufträgen ermächtigt (vgl. BVerwG vom 4.5.1999 Az. 1 B 34/99 m.w.N. - juris; ThürOVG vom 13.4.1999 Az. 2 ZEO 18/99 - juris; HessVGH vom 11.1.1999 Az. 8 UE 3300/94 - juris).
  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3413/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

    Grundlage für die Preisbildung durch die MVA sollten demnach die jeweils geltenden Regelungen über die Preise bei öffentlichen Aufträgen - insbesondere die nach wie vor gültige Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auftragen, zuletzt geändert am 13. Juni 1989 - sein, vgl. zu den Grundlagen und der Geltung dieser Verordnung BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 B 34/99 - NVwZ 1999, 1112; HessVGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - 8 UE 3300/94 -, HessVGRspr 1999, 74.
  • VG Aachen, 20.06.2001 - 7 K 3414/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

    Grundlage für die Preisbildung durch die MVA sollten demnach die jeweils geltenden Regelungen über die Preise bei öffentlichen Aufträgen - insbesondere die nach wie vor gültige Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auftragen, zuletzt geändert am 13. Juni 1989 - sein, vgl. zu den Grundlagen und der Geltung dieser Verordnung BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 B 34/99 - NVwZ 1999, 1112; HessVGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - 8 UE 3300/94 -, HessVGRspr 1999, 74.
  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3275/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

    Grundlage für die Preisbildung durch die MVA sollten demnach die jeweils geltenden Regelungen über die Preise bei öffentlichen Aufträgen - insbesondere die nach wie vor gültige Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auftragen, zuletzt geändert am 13. Juni 1989 - sein, vgl. zu den Grundlagen und der Geltung dieser Verordnung BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 B 34/99 - NVwZ 1999, 1112; HessVGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - 8 UE 3300/94 -, HessVGRspr 1999, 74.
  • VG Aachen, 22.06.2001 - 7 K 3468/97

    Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen

    Grundlage für die Preisbildung durch die MVA sollten demnach die jeweils geltenden Regelungen über die Preise bei öffentlichen Aufträgen - insbesondere die nach wie vor gültige Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auftragen, zuletzt geändert am 13. Juni 1989 - sein, vgl. zu den Grundlagen und der Geltung dieser Verordnung BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 36/92 -, NVwZ-RR 1995, 425, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 B 34/99 - NVwZ 1999, 1112; HessVGH, Urteil vom 11. Januar 1999 - 8 UE 3300/94 -, HessVGRspr 1999, 74.
  • OVG Thüringen, 13.04.1999 - 2 ZEO 18/99

    Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich

    Insoweit hatte diese Ermächtigungsgrundlage bei Erlaß der Verordnung PR Nr. 30/53 und der sie ändernden Vorschriften ebenso Bestand wie sie es - bei summarischer Prüfung - heute noch hat (ebenso HessVGH, Beschluß vom 11.1.1999 - 8 UE 3300/94 - vgl. für die VO PR 1/72: BVerwG, a.a.O.).
  • VG Darmstadt, 17.06.2011 - 7 K 1474/10

    Überwachungsmaßnahmen bei einer Preisprüfung

    Obwohl es sich somit bei einer Preisprüfung nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Teils II des HVwVfG handeln kann, da in § 9 HVwVfG das Verwaltungsverfahren in Sinne dieses Gesetzes als die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist, definiert wird, werden behördliche Maßnahmen, mit denen die in § 9 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 bestimmten Rechte der für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden, Unterlagen einzusehen, Abschriften oder Auszüge aus diesen Unterlagen anfertigen zu lassen und Betriebe zu besichtigten, zwangsweise durchgesetzt werden sollen, von der Rechtsprechung - ohne dies näher problematisieren - überwiegend als Verwaltungsakte angesehen (vgl. Hess. VGH, B. v. 11.01.1999 - 8 UE 3300/94 - HessVGRspr 1999, 74; Hess. VGH, B. v. 11.01.1999 - 8 UE 3270/94 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 04.05.1999 - 1 B 34/99 - GewArch 1999, 380; Thüringer OVG, B. v. 13.04.1999 - 2 ZEO 187/99 - ThürVGRspr 1999, 150; Ebisch/Gottschalk/Hoffjahn/Müller/Waldmann, § 1 VO PR 30/53, Rdnr. 93 und § 9 VO PR Nr. 30/53, Rdnr. 133 m. w. N.).
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